Archiv für September 2009

Kündigung wegen Diebstahls

Mittwoch, 02. September 2009

Wie oft nutzen Sie eigentlich die Steckdosen in Ihrem Büro? Und wofür? Kochen Sie sich vielleicht gelegentlich eine Tasse Tee in ihrem selbst angeschafften Wasserkocher? Seien Sie vorsichtig.

Der Fall des wegen Stromdiebstahls entlassenen Mitarbeiters ist Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Ein Arbeitgeber hatte seinem Mitarbeiter – nach vierzehn Jahren Betriebszugehörigkeit – gekündigt, weil dieser sein privates Mobiltelefon am Arbeitsplatz aufgeladen hatte und sich somit – nach Auffassung des Arbeitgebers – des Stromdiebstahls strafbar gemacht hatte. Der zu zahlende Preis für das Aufladen liegt bei unter einem Cent.