Der Fall, in dem ein Arbeitnehmer wegen Stromdiebstahls gekündigt wurde (vgl. Artikel vom 02.09.2009 auf diesem Blog), ist entschieden. Die Kündigung war nach Auffasung des erkennenden Gerichts nicht gerechtfertigt, da der Arbeitnehmer zuvor hätte abgemahnt werden müssen. Ob bei zuvor erfolgter Abmahnung die Kündigung rechtmäßig gewesen wäre und somit der Verlust weniger Cent für eine verhaltensbedingte Kündigung ausgereicht hätte, hat das Gericht offen gelassen.
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Tags: Abmahnung, Arbeitsgericht, Kündigung
