Archiv für die Kategorie ‘Personalberatung’

Kleine Gesten

Dienstag, 11. Mai 2010

Vieles lässt sich leicht trainieren. Man kann sich im Vorfeld von Vorstellungsgesprächen Gedanken über Inhalte und Strategien machen, man kann sich über Unternehmen und Branche informieren, man kann Small-Talk üben – damit man einen guten und angenehmen Eindruck hinterlässt.

Gleichwohl reicht das nicht. Es sind die kleinen Bewegungen mit den Augen und den Händen, die einen Lügen strafen, die Aussagen konterkarieren, die von Nervosität und Unbeherrschtheit zeugen und die dem Personalverantwortlichen signalisieren: Jetzt checkst Du den Kandidaten mal auf Herz und Nieren.

2.000.000 Euro!

Samstag, 23. Januar 2010

Es ist ein Paukenschlag! Eine ehemalige Arbeitnehmerin verklagt einen deutschen Großkonzern auf 2 Millionen Euro Schmerzensgeld und Ersatz sonstiger Vermögensschäden wegen im Betrieb erlittenen Mobbings, hier im speziellen in der Form des Bossings. Der Fall, der vom dem Arbeitsgericht in Nürnberg verhandelt wird – und der prädestiniert dafür ist, durch alle Instanzen zu laufen – ist allein schon wegen der hohen Geldforderung ungewöhnlich. Die bis dahin höchste zugesprochene Summe betrug 500 T€, die ein Versicherungskonzern wegen Diskriminierung einer Angestellten zahlen musste. Der Nürnberger Prozess setzt also neue Maßstäbe.

Ermahnung, Abmahnung und Kündigung – Letzter Teil

Montag, 07. Dezember 2009

Was können Sie bei einer Kündigung falsch machen? So ziemlich alles, wenn man sich einmal mit dem Verfahren genauer auseinander setzt. In wirtschaftlichen schweren Zeiten kämpfen Arbeitnehmer zunehmend mit harten Bandagen um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.

Wenn möglich, sollten die Parteien einen schriftlichen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindungszahlung vereinbaren. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass dies regelmäßig negative Folgen in sozialrechtlicher Hinsicht auslöst. Abfindungen und Aufhebungen können zu Kürzungen und Anrechnungen beim Arbeitslosengeld führen. Aus dem Schneider ist, wer einen neuen Job in der Tasche hat und die Abfindung als Bonbon mitnehmen kann.

Ermahnung, Abmahnung und Kündigung – Teil 2

Samstag, 07. November 2009

Ziehen Sie eine Abmahnung in Betracht? Beginnen wir mit einem juristischen Grundsatz: Regelmäßig vom Arbeitgeber hingenommene Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten können zu einer inhaltlichen Änderung eines Arbeitsvertrages führen. Oder einfacher formuliert: Wer Fehlverhalten von Arbeitnehmern nicht rügt, sondern hinnimmt und nicht warnt, dass er mit dem Verhalten nicht einverstanden ist, verliert unter Umständen sein Kündigungsrecht. Aus der Praxis ist mir ein Beispiel im Gedächtnis, wo ein Kleinunternehmen aus Köln das regelmäßige Zuspätkommen einer Arbeitnehmerin jahrelang geduldet hat, dann aber eine Abmahnung deswegen ausgesprochen hat.  Der Arbeitgeber musste vor dem Arbeitsgericht erkennen, dass er viel früher hätte handeln müssen, sein Abmahnungsrecht war hinsichtlich der Unpünktlichkeit “verbraucht”.

Bewerberauswahl – Letzter Teil

Montag, 02. November 2009

Die eigentlichen Bewerbungsgespräche stehen an. Ihnen verbleibt im Durchschnitt eine Stunde Zeit um herauszufinden, wer vor Ihnen sitzt, wie er denkt und wie er sich in ihr Unternehmen einfügen wird. Möglicherweise lassen Sie ergänzend eine Arbeitsprobe fertigen – und bewerten diese zusätzlich zum Vorstellungsgespräch.

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Sie müssen sich im Vorfeld entscheiden, ob Sie ein kurzes Warm-up möchten; dieses kann die Situation für den Kandidaten leichter machen und ihn zur Höchstleistung führen. Wer unmittelbar in medias res geht, blockiert auch schon mal den ein oder anderen Bewerber. Fingerspitzengefühl ist gefragt, schließlich wollen Sie sich ja nicht Chancen auf den besten Arbeitnehmer verbauen.

Ermahnung, Abmahnung und Kündigung – Teil 1

Mittwoch, 07. Oktober 2009

Urplötzlich treten Schwierigkeiten auf. Arbeitnehmer verstoßen gegen Leistungspflichten, kommen unpünktlich oder werden unzuverlässig. Mal abgesehen von den eher seltenen Fällen der Entbehrlichkeit einer Abmahnung und dem direkten Ausspruch einer Kündigung, geht dem Ausspruch der Kündigung meist eine logische Reihenfolge von vorbereitenden Maßnahmen voraus.

In aller Regel werden Arbeitgeber zunächst ein anlassbezogenes Kritikgespräch mit dem Betroffenen führen und ihn auf sein Fehlverhalten oder schlechtere Arbeitsleistungen hinweisen. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Gespräch nicht als Kündigungsandrohung zu werten ist und von den Arbeitsgerichten auch nicht dementsprechend gewürdigt wird. Kritikgespräche, aber auch Leistungsbewertungen in den turnusmäßig stattfindenden Halbjahres- oder Jahresgesprächen, dienen der Orientierung, sollen Verbesserungen bewirken und Lösungsansätze aufzeigen, von denen beide Parteien profitieren. In kündigungsrechtlicher Hinsicht sind sie grundsätzlich bedeutungslos.