“Sie war eine ausgezeichnete Mitarbeiterin, die Ihren Aufgabenbereich stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt hat … Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets vorbildlich und einwandfrei … Ganz besonders möchten wir hervorheben, dass Frau S. ganz entscheidend zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen hat … Frau S. verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 20.02.2010. Wir wünschen Ihr für den weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute und bedauern Ihre Entscheidung zutiefst.”
Mit ‘Abmahnung’ getaggte Artikel
Das Arbeitszeugnis – Teil 2
Montag, 15. Februar 2010Unzulässige Kündigung
Donnerstag, 28. Januar 2010Der Fall, in dem ein Arbeitnehmer wegen Stromdiebstahls gekündigt wurde (vgl. Artikel vom 02.09.2009 auf diesem Blog), ist entschieden. Die Kündigung war nach Auffasung des erkennenden Gerichts nicht gerechtfertigt, da der Arbeitnehmer zuvor hätte abgemahnt werden müssen. Ob bei zuvor erfolgter Abmahnung die Kündigung rechtmäßig gewesen wäre und somit der Verlust weniger Cent für eine verhaltensbedingte Kündigung ausgereicht hätte, hat das Gericht offen gelassen.
2.000.000 Euro!
Samstag, 23. Januar 2010Es ist ein Paukenschlag! Eine ehemalige Arbeitnehmerin verklagt einen deutschen Großkonzern auf 2 Millionen Euro Schmerzensgeld und Ersatz sonstiger Vermögensschäden wegen im Betrieb erlittenen Mobbings, hier im speziellen in der Form des Bossings. Der Fall, der vom dem Arbeitsgericht in Nürnberg verhandelt wird – und der prädestiniert dafür ist, durch alle Instanzen zu laufen – ist allein schon wegen der hohen Geldforderung ungewöhnlich. Die bis dahin höchste zugesprochene Summe betrug 500 T€, die ein Versicherungskonzern wegen Diskriminierung einer Angestellten zahlen musste. Der Nürnberger Prozess setzt also neue Maßstäbe.
Ermahnung, Abmahnung und Kündigung – Letzter Teil
Montag, 07. Dezember 2009Was können Sie bei einer Kündigung falsch machen? So ziemlich alles, wenn man sich einmal mit dem Verfahren genauer auseinander setzt. In wirtschaftlichen schweren Zeiten kämpfen Arbeitnehmer zunehmend mit harten Bandagen um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.
Wenn möglich, sollten die Parteien einen schriftlichen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindungszahlung vereinbaren. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass dies regelmäßig negative Folgen in sozialrechtlicher Hinsicht auslöst. Abfindungen und Aufhebungen können zu Kürzungen und Anrechnungen beim Arbeitslosengeld führen. Aus dem Schneider ist, wer einen neuen Job in der Tasche hat und die Abfindung als Bonbon mitnehmen kann.
Bossing – Eine neue Tendenz?
Dienstag, 24. November 2009Es beginnt mit der Verweigerung eines Willkommensgrußes. Man bekommt Arbeiten zugewiesen, die einen permanent unterfordern, dann aber einen riesigen Berg schwierigster Aufträge hingelegt, die man sofort erledigen soll. Man wird nicht zu den obligatorischen Kaffeerunden eingeladen – oder noch schlimmer: ausgeladen. Ich habe neulich eine Seminarankündigung gelesen, in der Mobbing als Auftakt zu einer Lebensveränderung und somit als Chance zu begreifen ist. Nun ja.
Betroffene sehen das ganz anders. Im schlimmsten Fall gehen die wiederholenden Demütigungen vom Vorgesetzten aus, im momentan gültigen Sprachgebrauch nennt man dies “Bossing“. Abmahnungen wegen Nichtigkeiten, Kündigungsandrohungen, Kündigungen – einhergehend mit schikanösem Verhalten sind die Regel. Betroffene werden zermürbt, vermeintliche Schlichtungsgespräche zwischen den Parteien helfen nicht, sondern dienen oftmals eher der Bestandsaufnahme, wie fertig der Kollege bereits ist.
Kündigung rechtmäßig!
Donnerstag, 12. November 2009Nun ist es entschieden. Das Arbeitsgericht Radolfzell hat entschieden, dass einer Arbeitnehmerin wegen der Mitnahme von Maultaschen rechtmäßig gekündigt wurde. Die Darstellung der Arbeitnehmerin, die Essensreste wären im Müll gelandet und es sei gang und gäbe, übriggebliebenes Essen zu verzehren, war ohne Auswirkung. Der Arbeitgeber hatte darauf hingewiesen, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei – und eine Weiterbeschäftigung unmöglich.
Die Arbeitsrichterin gab ihm Recht und widersprach im Urteil den Angaben der Klägerin. Diese habe die gefüllten Teigtaschen in einer Tasche versteckt mit nach Hause nehmen wollen. Die 58- Jährige hatte dagegen gesagt, sie habe sich die Maultaschen im Heim aufwärmen wollen. Nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung habe sie keine Möglichkeit gesehen, ihren Hunger auf andere Art zu stillen.


