Mit ‘Arbeitszeugnis’ getaggte Artikel

Arbeitsverträge – Inhalt und Wirkung Teil 2

Donnerstag, 11. März 2010

Im zweiten Teil dieses Artikels beschäftigen wir uns zunächst mit der Frage, welche Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche festgelegt worden sind. In vielen Fällen gibt es bereits tarifliche Regelungen oder gültige Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die diese Problematik abschließend klären. Das ist aber nicht immer so.

Häufig findet sich eine Formulierung, dass alle Überstunden mit dem Gehalt als abgegolten gelten. Ganz abgesehen von der Kollision mit möglichen arbeitszeitrechtlichen Schutzbestimmungen, dürfte eine derartig pauschalierte Formulierung einer arbeitsgerichtlichen Inhaltskontrolle nicht stand halten. Ebenso häufig findet sich die ähnlich angreifbare Vereinbarung, dass Überstunden ab einer gewissen Grenze einfach gekappt werden. Man hat also – im Prinzip – umsonst gearbeitet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tun gut daran, klare und rechtssichere Regelungen und Vereinbarungen zu treffen.

Das Arbeitszeugnis – Teil 2

Montag, 15. Februar 2010

“Sie war eine ausgezeichnete Mitarbeiterin, die Ihren Aufgabenbereich stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt hat … Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets vorbildlich und einwandfrei … Ganz besonders möchten wir hervorheben, dass Frau S. ganz entscheidend zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen hat … Frau S. verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 20.02.2010. Wir wünschen Ihr für den weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute und bedauern Ihre Entscheidung zutiefst.”

Die erfolgreiche Bewerbung

Freitag, 29. Januar 2010

Gibt es so etwas wie den perfekten Auftritt in einem Bewerbungsgespräch? Eine Formel, die einem weiterhilft und auf die man sich bedingungslos verlassen kann? Natürlich nicht. Gleichwohl gibt es Strategien, die so hilfreich sind, dass man die eigenen Chancen erheblich verbessert.

Take the cake!
Take the cake!

Eigentlich ist es ganz einfach. Sie müssen nur zwei Dinge beherrschen: Sich und den Interviewer – und natürlich so, dass er es nicht merkt. Gute Bewerber “lesen” ihr Gegenüber und sind in der Lage zwischen Small-Talk und Stressfrage problemlos hin- und her zu pendeln. Sie hören aktiv zu, geben ein wenig von sich preis und sind weder bedächtig noch vorschnell in ihren Antworten. Ein gelegentliches Lächeln oder die Wiederholung einer Frage – um diese zu präzisieren – , gezielte Fragen zum Firmenportfolio, akkurate Branchenkenntnis und eine lockere und aufmerksame Sitzposition rücken Bewerber in das richtige Licht.

Alles dies muss nun noch richtig dosiert werden – und damit fangen die
eigentlichen Schwierigkeiten an. Wie soll man locker sitzen, wenn man eigentlich fliehen möchte? Wie soll man lächeln, wenn einem der unsympathischste Personalchef der westlichen Hemisphäre gegenüber sitzt? Und wie soll man sich all die kleinen Tipps, Tricks und Hinweise merken?
Gar nicht. Wenn Sie völlig untrainiert einen 10-Kilometer-Lauf überleben möchten, nützen Ihnen theoretische Kenntnisse der Strecke, Ihres Lungenvolumens und der richtigen Lauftaktik auch nichts. Spätestens bei Kilometer 3 ist Ihnen übel, bei Kilometer 5 steigt jeder Untrainierte aus, theoretisches Wissen hin oder her.
All das oben Aufgeführte hilft Ihnen nur, wenn Sie es mehrfach geübt haben – wie einen Langstreckenlauf eben.  

Bossing – Eine neue Tendenz?

Dienstag, 24. November 2009

Es beginnt mit der Verweigerung eines Willkommensgrußes. Man bekommt Arbeiten zugewiesen, die einen permanent unterfordern, dann aber einen riesigen Berg schwierigster Aufträge hingelegt, die man sofort erledigen soll. Man wird nicht zu den obligatorischen Kaffeerunden eingeladen – oder noch schlimmer: ausgeladen. Ich habe neulich eine Seminarankündigung gelesen, in der Mobbing als Auftakt zu einer Lebensveränderung und somit als Chance zu begreifen ist. Nun ja.

Betroffene sehen das ganz anders. Im schlimmsten Fall gehen die wiederholenden Demütigungen vom Vorgesetzten aus, im momentan gültigen Sprachgebrauch nennt man dies “Bossing“.  Abmahnungen wegen Nichtigkeiten, Kündigungsandrohungen, Kündigungen – einhergehend mit schikanösem Verhalten sind die Regel.  Betroffene werden zermürbt, vermeintliche Schlichtungsgespräche zwischen den Parteien helfen nicht, sondern dienen oftmals eher der Bestandsaufnahme, wie fertig der Kollege bereits ist.

Die Bewerbungsmappe – Ihre Eintrittskarte

Donnerstag, 19. November 2009

Es gibt wenige Dinge, bei denen man sich keinen Fehler erlauben darf. Ganz bestimmt dazu gehört die fehlerfreie Anfertigung Ihrer Bewerbungsunterlagen – Ihr potenzieller Arbeitgeber kennt Sie nicht und wird Sie auch nicht kennen lernen wollen, wenn Sie sich nicht bei der Gestaltung große Mühe geben …

Wer sind Sie?

Wer sind Sie?

Es lohnt sich immer, gutes Papier zu verwenden, auf hochwertige Passfotos vom Fotografen zurück zu greifen, kartonierte und dreigeteilte Bewerbungsmappen zu gebrauchen sowie den Fokus auf eine einheitliche Formatierung in einer gängigen Schriftart zu richten. Kreativität in der Gestaltung ist nicht das, womit Sie punkten werden. Ein Hauch von Schludrigkeit mag sympathisch wirken, allerdings nicht in diesem Zusammenhang. Personalverantwortliche schätzen in aller Regel eine geordnete und akkurate, beinahe schnörkellose Zusammenstellung.

Ermahnung, Abmahnung und Kündigung – Teil 2

Samstag, 07. November 2009

Ziehen Sie eine Abmahnung in Betracht? Beginnen wir mit einem juristischen Grundsatz: Regelmäßig vom Arbeitgeber hingenommene Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten können zu einer inhaltlichen Änderung eines Arbeitsvertrages führen. Oder einfacher formuliert: Wer Fehlverhalten von Arbeitnehmern nicht rügt, sondern hinnimmt und nicht warnt, dass er mit dem Verhalten nicht einverstanden ist, verliert unter Umständen sein Kündigungsrecht. Aus der Praxis ist mir ein Beispiel im Gedächtnis, wo ein Kleinunternehmen aus Köln das regelmäßige Zuspätkommen einer Arbeitnehmerin jahrelang geduldet hat, dann aber eine Abmahnung deswegen ausgesprochen hat.  Der Arbeitgeber musste vor dem Arbeitsgericht erkennen, dass er viel früher hätte handeln müssen, sein Abmahnungsrecht war hinsichtlich der Unpünktlichkeit “verbraucht”.