Es ist ein Paukenschlag! Eine ehemalige Arbeitnehmerin verklagt einen deutschen Großkonzern auf 2 Millionen Euro Schmerzensgeld und Ersatz sonstiger Vermögensschäden wegen im Betrieb erlittenen Mobbings, hier im speziellen in der Form des Bossings. Der Fall, der vom dem Arbeitsgericht in Nürnberg verhandelt wird – und der prädestiniert dafür ist, durch alle Instanzen zu laufen – ist allein schon wegen der hohen Geldforderung ungewöhnlich. Die bis dahin höchste zugesprochene Summe betrug 500 T€, die ein Versicherungskonzern wegen Diskriminierung einer Angestellten zahlen musste. Der Nürnberger Prozess setzt also neue Maßstäbe.
Mit ‘Kündigung’ getaggte Artikel
2.000.000 Euro!
Samstag, 23. Januar 2010Ermahnung, Abmahnung und Kündigung – Letzter Teil
Montag, 07. Dezember 2009Was können Sie bei einer Kündigung falsch machen? So ziemlich alles, wenn man sich einmal mit dem Verfahren genauer auseinander setzt. In wirtschaftlichen schweren Zeiten kämpfen Arbeitnehmer zunehmend mit harten Bandagen um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.
Wenn möglich, sollten die Parteien einen schriftlichen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindungszahlung vereinbaren. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass dies regelmäßig negative Folgen in sozialrechtlicher Hinsicht auslöst. Abfindungen und Aufhebungen können zu Kürzungen und Anrechnungen beim Arbeitslosengeld führen. Aus dem Schneider ist, wer einen neuen Job in der Tasche hat und die Abfindung als Bonbon mitnehmen kann.
Bossing – Eine neue Tendenz?
Dienstag, 24. November 2009Es beginnt mit der Verweigerung eines Willkommensgrußes. Man bekommt Arbeiten zugewiesen, die einen permanent unterfordern, dann aber einen riesigen Berg schwierigster Aufträge hingelegt, die man sofort erledigen soll. Man wird nicht zu den obligatorischen Kaffeerunden eingeladen – oder noch schlimmer: ausgeladen. Ich habe neulich eine Seminarankündigung gelesen, in der Mobbing als Auftakt zu einer Lebensveränderung und somit als Chance zu begreifen ist. Nun ja.
Betroffene sehen das ganz anders. Im schlimmsten Fall gehen die wiederholenden Demütigungen vom Vorgesetzten aus, im momentan gültigen Sprachgebrauch nennt man dies “Bossing“. Abmahnungen wegen Nichtigkeiten, Kündigungsandrohungen, Kündigungen – einhergehend mit schikanösem Verhalten sind die Regel. Betroffene werden zermürbt, vermeintliche Schlichtungsgespräche zwischen den Parteien helfen nicht, sondern dienen oftmals eher der Bestandsaufnahme, wie fertig der Kollege bereits ist.
Kündigung rechtmäßig!
Donnerstag, 12. November 2009Nun ist es entschieden. Das Arbeitsgericht Radolfzell hat entschieden, dass einer Arbeitnehmerin wegen der Mitnahme von Maultaschen rechtmäßig gekündigt wurde. Die Darstellung der Arbeitnehmerin, die Essensreste wären im Müll gelandet und es sei gang und gäbe, übriggebliebenes Essen zu verzehren, war ohne Auswirkung. Der Arbeitgeber hatte darauf hingewiesen, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei – und eine Weiterbeschäftigung unmöglich.
Die Arbeitsrichterin gab ihm Recht und widersprach im Urteil den Angaben der Klägerin. Diese habe die gefüllten Teigtaschen in einer Tasche versteckt mit nach Hause nehmen wollen. Die 58- Jährige hatte dagegen gesagt, sie habe sich die Maultaschen im Heim aufwärmen wollen. Nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung habe sie keine Möglichkeit gesehen, ihren Hunger auf andere Art zu stillen.
Ermahnung, Abmahnung und Kündigung – Teil 2
Samstag, 07. November 2009Ziehen Sie eine Abmahnung in Betracht? Beginnen wir mit einem juristischen Grundsatz: Regelmäßig vom Arbeitgeber hingenommene Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten können zu einer inhaltlichen Änderung eines Arbeitsvertrages führen. Oder einfacher formuliert: Wer Fehlverhalten von Arbeitnehmern nicht rügt, sondern hinnimmt und nicht warnt, dass er mit dem Verhalten nicht einverstanden ist, verliert unter Umständen sein Kündigungsrecht. Aus der Praxis ist mir ein Beispiel im Gedächtnis, wo ein Kleinunternehmen aus Köln das regelmäßige Zuspätkommen einer Arbeitnehmerin jahrelang geduldet hat, dann aber eine Abmahnung deswegen ausgesprochen hat. Der Arbeitgeber musste vor dem Arbeitsgericht erkennen, dass er viel früher hätte handeln müssen, sein Abmahnungsrecht war hinsichtlich der Unpünktlichkeit “verbraucht”.
Kündigungsschutzprozesse
Freitag, 09. Oktober 2009In der heutigen Ausgabe des Morgenmagazins von ARD und ZDF wurden die teils spektakulären Verfahren der jüngsten Vergangenheit in einer Expertenrunde diskutiert. Ergänzend zu denen, in diesem Blog bereits geschilderten Prozessen, wurde nun wegen der Mitnahme einer süddeutschen Teigspezialität gekündigt – was dem Westfalen seine Frikadelle ist, ist dem Süddeutschen eben die Maultasche. Das Ergebnis ist das Gleiche, die Parteien treffen sich vor dem Arbeitsgericht.
Eins steht fest – bei durchschnittlichen Prozessdauern von vier Monaten in den Gerichtsbezirken Bonn und Köln, schafft allein der zusätzliche Zeitfaktor Probleme. Können sich Parteien nach langer Zeit die Hand reichen und möglicherweise weiter zusammen arbeiten? Was passiert in der Zwischenzeit? Wartet man ab? Oder sollten die Betroffenen bereits Bewerbungen führen und parallel eine Abfindung aushandeln? Eine schwierige und generell kaum zu beantwortende Frage.


