Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Themenkomplex Zerstörung der Vertrauensbasis - Abmahnung – außerordentliche Kündigung – ist gerade veröffentlicht worden. Inhaltlich beschäftigt sich das Urteil mit dem aufkommenden Phänomen der Bagatellkündigung – gerade auch bei Arbeitnehmern, bei denen eine lange Betriebszugehörigkeit vorlag.
Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert und – wegen der Frequenz und Aktualität der Ereignisse – in voller Länge aufgeführt. Vorsicht ist allerdings geboten. Wenn man das Urteil liest und zu dem Schluss kommt, Bagatelldiebstähle rechtfertigten keine Kündigung, irrt man. Es kommt ganz entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an.


